So schwer es in dieser Situation ist, Sie müssen aktiv werden. Bei einem Sterbefall in einer Wohnung benachrichtigen Sie unmittelbar Ihren Hausarzt oder den zuständigen Notarzt. Im Krankenhaus
ist dies nicht nötig. Danach sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wir verabreden dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie entscheiden über die Art und Weise der Bestattung und wir unterstützen
Sie bei allen Formalitäten in dem Umfang, in dem Sie es wünschen.
Welche Dokumente benötige ich? Für die Beauftragung einer Bestattung benötigen Sie folgende Dokumente:
Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde
Bei Verheirateten Heiratsurkunde (Stammbuch) und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Krankenkassenkarte und Rentenbescheid
ggf. Versicherungspolice der Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherung
Grabstellennachweis - wenn vorhanden
Für die Beauftragung einer Bestattung benötigen Sie folgende Dokumente:
Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde
Bei Verheirateten Heiratsurkunde (Stammbuch) und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten und Geburtsurkunde (neu ab 1. November 2013)
Krankenkassenkarte und Rentenbescheid
ggf. Versicherungspolice der Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherung
Grabstellennachweis - wenn vorhanden
Es gibt keine "Zuständigkeiten" bei Bestattungsunternehmen. Sie sind Kunde und können völlig frei wählen. Sie als Auftraggeber allein rufen einen Bestatter ihres Vertrauens. Lassen Sie sich nicht auf ein Bestattungsunternehmen ein, dass ungerufen oder unabgesprochen von jemand anders vermittelt auf Sie zukommt! Es gibt auch keine "Partnerunternehmen" von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeeinrichtungen.
Ein Vollholzsarg ist für eine Feuerbestattung vorgeschrieben. Der Sarg ist für den Transport notwendig und stellt außerdem sicher, daß unten am Krematoriumsofen später nur die Asche eines Menschen entnommen wird. Ein nicht brennbarer und mit einer individuellen Nummer versehenen Feuerstein garantiert die Identität des Verstorbenen auch später in der Asche.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht, d.h. jeder Leichnam muss auf einem offiziellen Friedhof (Seegebiet, Bestattungswald usw.) beigesetzt werden. Nur so gilt die Totenruhe als gewährleistet. Europäische Nachbarländer handhaben dies z.T. anders.
Unsere Angebote sind verbindlich und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote enthalten selbstverständlich keine individuellen Zusatzleistungen, wie z.B. Zeitungsanzeigen oder Trauerdruck, Grabstein, Blumen oder Trauerredner. Bitte rechnen Sie auch mit Nebenkosten, z.B. für der Totenschein (dies ist die Leistung des Arztes, ca. 60,-- €) oder Urkunden und Registerauskünfte (pro Stück zwischen 5,-- und 10,-- €) Im Beratungsgespräch können wir Ihnen dies individuell sagen.
Der Bestattungspflichtige. Das sind in NRW die Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Dabei ist nicht von Bedeutung ob der Verstorbene z.B. Sozialhilfeempfänger war, oder mittellos. Die Bestattungspflichtigen müssen für die Kosten aufkommen. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen i.H. des Sozialhilfesatzes haben, kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt des Sterbeortes auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird unser Haus die Bestattung für den Auftraggeber kostenfrei durchführen.
Das Sozialamt hilft, wenn Ich als Angehöriger (Bestattungspflichtiger) selbst Sozialhilfeempfänger bin, oder über ein Einkommen oder Rente verfüge, die dem Sozialhilfesatz entspricht. Ob und in welcher Höhe eine Beihilfe geleistet wird, entscheidet das Sozialamt. Wenn das Sozialamt den vollen Beihilfesatz bewilligt, ist die Bestattung für Sie kostenlos. Info´s der Stadt Köln
Neben dem menschlichen Verlust bedeutet eine Bestattung auch immer eine finanzielle Belastung. Angehörige, die Sozialhilfe beziehen oder ein entsprechend geringes Einkommen haben, können beim Sozialamt Beihilfe zu den Bestattungkosten beantragen ("Sozialbestattung"). Die COLONIA BestattungenDirekt sind erfahren im Umgang mit solch schwierigen Sitationen. Vertrauen Sie auf uns.
Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst das Ordnungsamt. Dieses ermittelt allerdings Angehörige, und stellt dann die Bestattung in Rechnung. Dies kommt den Angehörigen deutlich teurer, als eine Bestattung bei unserem Haus zu beauftragen.
Wir. Wir bieten in unserem Haus auch erfahrene Trauerredner und die komplette Gestaltung einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen. Egal welcher Religion oder Überzeugung Sie sind.
Sie sind völlig frei in der inhaltlichen Gestaltung einer Trauerfeier. Musik, Redner - individuelle Wünsche sind immer möglich.
Ja. Wir sprechen mit Ihnen individuell Ort und Zeit ab. Haben Sie Verständnis dafür, dass dies ein mit Kosten verbundener Mehraufwand ist.
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ausführlich telefonisch. Wenn Sie uns beauftragen möchten, geschieht dies digital. Auf Wunsch können wir Sie auch zu Hause besuchen (kostenpflichtig). Zunächst werden alle notwendigen Formalitäten geregelt. Die Überführung des Verstorbenen wird gemacht, ggf. notwendigen Termine und Vorbereitungen werden mit Ihren abgesprochen. Bei der Beisetzung mit Trauerfeier sind wir anwesend um den Ablauf zu überwachen.
Die anonyme Bestattung findet ohne Angehörige und Freunde statt. Sie muss aber nicht zwingend ohne Trauerfeier sein. So kann z.B. eine Trauerfeier an Urne oder Sarg stattfinden und die Trauergemeinde verlässt zum Schluss der Feier die Trauerhalle. Die eigentliche Beisetzung ist dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Angehörige.